Gebühren und Auslagen berechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für Beratungen schließe ich nach den Regeln der gesetzlichen Vorschriften eine Gebührenvereinbarung. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Dauer und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit.
Die Höhe der Anwaltsgebühren bei außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretungen richtet sich mit Ausnahme von straf- und sozialrechtlichen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert. Möglich sind auch Honorarvereinbarungen nach Zeithonorar bzw. die Vereinbarung einer Pauschalvergütung. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einen Beratervertrag zu schließen.
Als Auftraggeber/in tragen Sie die Anwaltskosten, aber Sie haben vielfach Freistellungs- oder Ersatzansprüche gegen Dritte wie z.B. Ihre Rechtsschutzversicherung oder gegen Schädiger oder Verursacher. Die Geltendmachung dieser Ansprüche sowie die Abrechnung mit der Gegenseite ist Teil meiner Tätigkeit. In einem persönlichen Gespräch informiere ich sie gerne über die voraussichtliche Höhe des Honorars und des Kostenrisikos.
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder Ihr Einkommen nur gering ist, können Sie zur Rechtsverfolgung staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Für eine Beratung können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein erhalten. Für ein Klageverfahren kann Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
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