Bearbeitungsgebühren der Banken für Raten- oder Immobilienkredite sind nach der Rechtsprechung von mittlerweile 8 Oberlandesgerichten unzulässig.
Eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird Mitte des Jahres 2012 erwartet.
Kreditnehmer sollten dennoch jetzt schon die Bearbeitungsgebühr von ihrer Bank zurückfordern.
Da der Rückforderungsanspruch der Verjährung unterliegt, sollte auf jeden Fall von der Bank, die die Rückzahlung verweigert, eine schriftliche Zusicherung gefordert werden, dass diese auf „die Einrede der Verjährung“ verzichtet.
Nicht rechtmäßig sind auch Gebühren für die Kontoführung eines Kredites (BGH Urteil vom 7.6.2011, Az.: XI ZR 388/10). Sollten Kontoführungsgebühren erhoben worden sein, sollten diese zurück gefordert werden.
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