Der Bundestag hat das Familienpflegezeitgesetz beschlossen, das zum 1.1.2012 in Kraft treten soll. Arbeitgeber und pflegende Angehörige können vereinbaren, die Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Wird z.B. die Arbeitszeit auf 50% reduziert, erhalten Arbeitnehmer weiterhin 75% des Bruttoeinkommens. Wenn der Arbeitnehmer nach der Pflegezeit wieder voll arbeitet, erhält er aber weiterhin nur 75% des Gehalts. Arbeitgeber können für ihre Vorleistung ein zinsloses Darlehen beantragen. Für Arbeitgeber hat das Bundesfamilienministerium ein Servicetelefon eingerichtet (01801 507090). Weitere Informationen: www.wege-zur-pflege.de; www.familienpflege-zeit.de.
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