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ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) tritt am 1.3.2012 in Kraft.

Unzulässige Bearbeitungsgebühren – Drohen Banken Rückzahlungen in Milliardenhöhe? t.co/3ad90AI1 via @AddThis

Verkehrsunfall: Auch Sachverständigengebühren sind bei Mitverschulden zu quoteln. (BGH Urteil 7.2.2012- VI ZR 133/11)

Verein: online Mitgliedervesammlung kann in Satzung geregelt werden (OLG Hamm, 27.9.11, I 27 W 106/11

Arbeitgeber kann ab erstem Fehltag ärztliche Bescheinigung verlangen. (LAG Köln 14.9.2011, Az.: 3 Sa 597/11



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Der Bundestag hat das Familienpflegezeitgesetz beschlossen, das zum 1.1.2012 in Kraft treten soll. Arbeitgeber und pflegende Angehörige können vereinbaren, die Arbeitszeit für maximal 2 Jahre auf bis zu 15 Stunden wöchentlich zu reduzieren. Wird z.B. die Arbeitszeit auf 50% reduziert, erhalten Arbeitnehmer weiterhin 75% des Bruttoeinkommens. Wenn der Arbeitnehmer nach der Pflegezeit wieder voll arbeitet, erhält er aber weiterhin nur 75% des Gehalts. Arbeitgeber können für ihre Vorleistung ein zinsloses Darlehen beantragen. Für Arbeitgeber hat das Bundesfamilienministerium ein Servicetelefon eingerichtet (01801 507090). Weitere Informationen: www.wege-zur-pflege.de; www.familienpflege-zeit.de.

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